Zeiten und Gebühren
1. Betreuungszeiten
Unsere Kita ist Montags bis Freitags in der Zeit von 6:30 Uhr bis 16:30 Uhr geöffnet.
Um 8:00 Uhr gibt es für alle Kinder ein gemeinsames Frühstück, das jedes Kind in einer Frühstücksbox selbst mitbringt. Kinder die später kommen (ab 8:30 Uhr), sollten zu Hause gefrühstückt haben.
Um 11:30 Uhr gibt es Mittagessen. Das Essen wird durch die Firma ViefaltMenü täglich geliefert und in unserer eigenen Küche von Frau Loos vorbereitet.
2. Schließzeiten
Datum | Grund |
22. März 2024 | 1. Teamtag |
10. Mai 2024 | Brückentag nach Christi Himmelfahrt |
12. August 2024 | 2. Teamtag |
4. Oktober 2024 | Brückentag nach Tag der Deutschen Einheit |
1. November 2024 | Bildungstag |
23. Dezember 2024 bis 3. Januar 2025 | Weihnachtsschließzeit/Neujahr |
3. Elternbeiträge, treten in Kraft zum 01.03.2024
Hier auf dieser Webseite wurde nur die Höhe der Benutzungsgebühren aus der Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtung Thonhausen §7 übernommen und dargestellt. Die komplette Gebührensatzung können Sie auf der Webseite der Verwaltungsgemeinschaft Oberes Sprottental unter Verwaltung und Satzungen zu Thonhausen aufrufen.
Die Höhe des Elternbeitrages bemisst sich nach der Anzahl der in der Kindertageseinrichtung gleichzeitig betreuten Kinder einer Familie, nach dem Betreuungsumfang sowie dem Alter des Kindes.
Als Familie gelten Alleinerziehende sowie Ehepaare oder Personen, die in eheähnlicher Gemeinschaft gemäß § 20 SGB XII leben und ihre im selben Haushalt lebenden Kinder. Als Familien gelten auch Pflegefamilien.
Bei der Anzahl der in der Kindertageseinrichtung gleichzeitig betreuten Kinder einer Familie sind Geschwisterkinder, für welche die Elternbeitragsfreiheit gilt, so zu berücksichtigen, als ob für sie ein Elternbeitrag zu leisten wäre.
Die Höhe des Elternbeitrages in Euro pro Monat ergibt sich aus der unten nachfogenden Tabelle und gilt für die festgelegten Öffnungszeiten. Für eine darüberhinaus gehende Betreuung fällt eine Gebühr an.
1. Kind der Familie in der Einrichtung 2. Kind der Familie mit 2 gleichzeitig betreuten Kindern in der Einrichtung 3. Kind der Familie mit 3 gleichzeitig betreuten Kindern in der Einrichtung 4. Kind und jedes weitere Kind der Familie mit 4 gleichzeitig betreuten Kindern in der Einrichtung über 5 Stunden bis 5 Stunden über 5 Stunden bis 5 Stunden über 5 Stunden bis 5 Stunden über 5 Stunden bis 5 Stunden 180,00 € 135,00 € 171,00 € 128,00 € 167,00 € 125,00 € 162,00 € 121,00 € Wird ein Kind bis zur Schließzeit nicht abgeholt, werden pro angefangene halbe Stunde 20,00 Euro zusätzlich zum Elternbeitrag erhoben.
Abweichend zu Absatz 2 werden für Kinder, die die Einrichtung nur vorübergehend höchstens bis zu einem Monat besuchen (sog. Gastkinder), 10,00 Euro/Tag, höchstens jedoch 180,00 Euro/Monat erhoben.