Hinweis an die Gebührenbescheid - Empfänger:

Es gibt verschieden Ungereimtheiten und Widersprüche  in der Ausführung der Satzung.
Alle diejenigen Bürger, die aus verschiedemem Gründen fristgemäß Widerspruch zu Ihren Gebührenbescheiden eingelegt haben, sind aufgefordert,  diese mündlich bei der Bürgermeistersprechstunde zu erläutern oder schriftlich in einer nachzureichenden ausführliche Begründung darzulegen.
All diese Informationen müssen und werden bei der nun folgenden behördlichen  vorgeschriebenen Überprüfung durch das Landratsamt und einen Rechtsanwalt herangezogen, um  vielleicht zu einer  ausgewogeneren Beitragsverteilung zu kommen und gemachten Fehler bei der Umsetzung der Satzung  zu korrigieren.
.... so die Hoffnung...
Außerdem kann bei der Gebührenzahlung von den moderaten Stundungsmöglichkeiten,
die die Gemeinde anbietet, Gebrauch gemacht werden,  soweit  die Einmalzahlung 
problematisch ist.

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