| Straßenanschlußgebühr
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| Seit
einigen Tagen ist die Satzung zur Straßenanschlußgebür
veröffentlicht. Die Satzung ist zwar in einer
Abstimmung der Gemeindevertretung formell demokratisch angenommen
worden, ist aber gleichzeitig auf
allgemeine Ablehnung unter den betroffenen Bürgern gestoßen. Aus meiner Sicht bestehen folgende Kritikpunkte: *Die Kosten des bisherigen Straßenbauabschnitts vom Illinger Platz bis zur ehemaligen Schlemmerstube sollen nach nahezu 10 Jahren den Anliegern in Rechnung gestellt werden, obwohl das vorher nicht möglich war. Man beschließt nun nach einem solchen Zeitraum eine neue Satzung, und schon ist es möglich ? Es ist kaum zu glauben, daß diese Verfahren legitim ist. *Die demnächst anstehende Ausbaumaßnahme des zweiten Straßenbauabschnitts wird mit dem ersten Straßenbauabschnitt in Verbindung gebracht, um mittels einer neuen Satzung nachträglich die Gebühren für den ersten Abschnitt wieder aktivieren zu können. Dann aber werden die Ausbaumaßnahmen kostenmäßig getrennt betrachet, als wären es zwei eigene Maßnahmen, obwohl es sich um eine zusammenhängende Straße handelt. Die ausgebaute Straße ist im übrigen die zentrale Haupt- und zugleich Durchfahrtsstraße des Straßendorfs Thonhausen und wird von allen Einwohnern benutzt (Geschäfte, Gasthof, Gemeindhaus, Kirche, Friedhof). Ihr Ausbau soll aber nur von den Anliegern getragen werden. *Es kann nicht sein, daß im gleichen Ort Straßen den Anliegern mit Fördermittel kostenlos ausgebaut wurden, sprich die reine Anliegerstraße von der Schule bis zum Gehöft Rößler, Wettelswalde, parallel zur Hauptstraße. Die Kosten der benannte zentrale Straßenabschnitte mit öffentlichen Charakter werden hingegen nur die Anlieger auferelegt. *In die Berechnung der Gebühr geht der Abstand des Wohnhauses zur Staße linear ein. Das heißt ein Haus, welches 100 m von der Ausbaustraße entfernt ist, muß aufgrund der Flächenformel einen wesentlich größeren Betrag zahlen als ein Haus welches sich an der Straße direkt befindet. *Wenn bei der öffentlichen Gemeinderatssitzung von den zahlreich Versammelten zu einer massiven Ablehnung kommt, war es ignorant von der Gemeindevertretung, dies Abstimmung dennoch zum gleichen Zeitpunkt durchzuführen. Die Einwohner waren erstmalig mit der komplizierten Materie der Satzung der Anliegergebühr konfrontiert. Richtig wäre es gewesen, die spontan eingegangen Kritik noch einmal zu prüfen und zu eienr gerechteren Lösung zu finden. Dem Autor ist bekannt, daß der Großteil des Straßenausbaus öffentlich gefördert wird und es sich bei den aufzuteilenden Kosten nur um den Anteil handelt , den die Gemeinde selbst aufzubringen hat. Dieser Kostenanteil ist aber beträchtlich Stellungnahme: E. Nönnig, Betreiber der Thonhausen - Homepage |