Zeiten und Gebühren
1. Betreuungszeiten
Unsere Kita ist Montags bis Freitags in der Zeit von 6:30 Uhr bis 16:30 Uhr geöffnet.
Um 8:00 Uhr gibt es für alle Kinder ein gemeinsames Frühstück, das jedes Kind in einer Frühstücksbox selbst mitbringt. Kinder die später kommen (ab 8:30 Uhr), sollten zu Hause gefrühstückt haben.
Um 11:30 Uhr gibt es Mittagessen. Das Essen wird durch die Firma ViefaltMenü täglich geliefert und in unserer eigenen Küche von Frau Loos vorbereitet.
2. Schließzeiten
Wir schließen die Kita zwischen Weihnachten und Neujahr 2023.
3. Elternbeiträge, treten in Kraft 01.03.2020
Hier auf dieser Webseite wurde nur die Höhe der Benutzungsgebühren aus der Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtung Thonhausen §7 übernommen und dargestellt. Die komplette Gebührensatzung können Sie hier anwählen oder auf der Webseite der Verwaltungsgemeinschaft Oberes Sprottental unter Verwaltung und Satzungen zu Thonhausen aufrufen.
Die Höhe des Elternbeitrages bemisst sich nach der Anzahl der in der Kindertageseinrichtung gleichzeitig betreuten Kinder einer Familie, nach dem Betreuungsumfang sowie dem Alter des Kindes.
Als Familie gelten Alleinerziehende sowie Ehepare oder Personen, die in eheähnlicher Gemeinschaft gemäß § 20 SGB XII leben und ihre im selben Haushalt lebenden Kinder. Als Familien gelten auch Pflegefamilien.
Bei der Anzahl der in der Kindertageseinrichtung gleichzeitig betreuten Kinder einer Familie sind Geschwisterkinder, für welche die Elternbeitragsfreiheit gilt, so zu berücksichtigen, als ob für sie ein Elternbeitrag zu leisten wäre.
Die Höhe des Elternbeitrages in Euro pro Monat ergibt sich aus der unten nachfogenden Tabelle und gilt für die festgelegten Öffnungszeiten. Für eine darüberhinaus gehende Betreuung fällt eine Gebühr an.
Kind aus Familie mit 1 betreuten Kind in der Einrichtung Kind aus Familie mit 2 gleichzeitig betreuten Kindern in der Einrichtung Kind aus Familie mit 3 gleichzeitig betreuten Kindern in der Einrichtung Kind aus Familie mit 4 gleichzeitig betreuten Kindern in der Einrichtung über 5 Stunden bis 5 Stunden über 5 Stunden bis 5 Stunden über 5 Stunden bis 5 Stunden über 5 Stunden bis 5 Stunden 160,00 € 112,00 € 152,00 € 106,00 € 144,00 € 101,00 € 136,00 € 95,00 € Wird ein Kind bis zur Schließzeit nicht abgeholt, werden pro angefangene halbe Stunde 15,00 Euro zusätzlich zum Elternbeitrag erhoben.
Abweichend zu Absatz 2 werden für Kinder, die die Einrichtung nur vorübergehend höchstens bis zu einem Monat besuchen (sog. Gastkinder), 8 Euro/Tag, höchstens jedoch 160,00 Euro/Monat erhoben.