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1.
Betreuungszeiten
Unsere Kita ist Montags
bis Freitags in der Zeit von 6:30 Uhr bis 16:30
Uhr geöffnet.
Um
8:00 Uhr
gibt es für alle Kinder ein gemeinsames
Frühstück, das jedes Kind in einer Frühstücksbox
selbst mitbringt. Kinder die später kommen (ab
8:30 Uhr), sollten zu Hause gefrühstückt haben.
Um 11:30
Uhr gibt es Mittagessen. Das Essen wird durch
die Firma ViefaltMenü täglich geliefert
und in unserer eigenen Küche von Frau Loos
vorbereitet.
2. Schließzeiten
Wir schließen die Kita zwischen
22.12.2022 bis 30.12.2022.
20.01.2023
1.Teamtag/Weiterbildung
19.05.2023
Brückentag nach Himmelfahrt
14.08.2023
2.Teamtag/Weiterbildung
02.10.2023
Brückentag
30.10.2023
Brückentag
22.12.2023 bis 04.01.2024
Weihnachten/Silvester
3.
Elternbeiträge, treten in Kraft
01.03.2020
Hier auf dieser Webseite wurde nur die
Höhe der Benutzungsgebühren aus der Satzung über die
Benutzung der Kindertageseinrichtung Thonhausen
§7 übernommen und dargestellt. Die komplette
Gebührensatzung können Sie hier
anwählen oder auf der Webseite der
Verwaltungsgemeinschaft
Oberes Sprottental unter Verwaltung und Satzungen
zu Thonhausen aufrufen.
(1) Die Höhe des Elternbeitrages bemisst sich
nach der Anzahl der in der Kindertageseinrichtung
gleichzeitig betreuten Kinder einer Familie,
nach dem Betreuungsumfang sowie dem Alter des
Kindes.
Als Familie gelten Alleinerziehende sowie Ehepare
oder Personen, die in eheähnlicher Gemeinschaft
gemäß § 20 SGB XII leben und ihre im selben
Haushalt lebenden Kinder. Als Familien gelten auch
Pflegefamilien.
Bei der Anzahl der in der
Kindertageseinrichtung gleichzeitig
betreuten Kinder einer Familie sind
Geschwisterkinder, für welche die
Elternbeitragsfreiheit gilt, so zu
berücksichtigen, als ob für sie ein Elternbeitrag
zu leisten wäre.
(2) Die Höhe des Elternbeitrages in Euro pro Monat
ergibt sich aus der unten nachfogenden Tabelle und
gilt
für die festgelegten Öffnungszeiten. Für eine
darüberhinaus gehende Betreuung fällt eine Gebühr
an.
(3) Wird ein Kind bis zur Schließzeit nicht
abgeholt, werden pro angefangene halbe Stunde
15,00 Euro
zusätzlich zum Elternbeitrag erhoben.
(4) Abweichend zu Absatz 2 werden für Kinder, die
die Einrichtung nur vorübergehend höchstens bis zu
einem Monat besuchen (sog. Gastkinder), 8
Euro/Tag, höchstens jedoch 160,00 Euro/Monat
erhoben.
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Tabelle
zu (2)
Kind aus
Familie mit
1 betreuten Kind
in der Einrichtung
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Kind aus
Familie mit
2 gleichzeitig betreuten Kindern
in der Einrichtung |
Kind aus
Familie mit
3 gleichzeitig betreuten Kindern
in der Einrichtung |
Kind aus
Familie mit
4 gleichzeitig betreuten Kindern
in der Einrichtung |
über 5
Stunden
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bis 5
Stunden
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über 5
Stunden
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bis 5
Stunden |
über 5
Stunden |
bis 5
Stunden |
über 5
Stunden |
bis 5
Stunden |
160,00 €
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112,00 €
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152,00 € |
106,00 € |
144,00 € |
101,00 € |
136,00 € |
95,00 € |
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